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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Philipp Gastronomie (Auftragnehmer) und den einzelnen Auftraggebern gebuchten Leistungen und Veranstaltungen.
Hiermit ist die Geltung anderweitiger AGB des Geschäftspartners/Auftraggebers ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsparteien
Die Vertragsparteien werden in der jeweiligen Buchung klar definiert. Die Firma Philipp Gastronomie tritt als Auftragnehmer auf. Der Auftraggeber ist gleichzeitig der Zahlungsschuldner. Sollte es sich bei der Buchung einer Veranstaltung um eine reine Vermittlung handeln, ist dies individuell zu vereinbaren.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Die Firma Philipp Gastronomie erstellt für jedes Event oder jede Veranstaltung ein gesondertes Angebot, welches dem Auftraggeber samt AGB zugesandt wird. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung/Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande und muss dem Auftragnehmer innerhalb der in dem Angebot angegebenen Frist zugehen. Wird das Angebot nicht in dieser Frist angenommen/bestätigt, ist der Auftragnehmer an sein Angebot nicht mehr gebunden und es steht ihm frei, die angebotene Leistung zu erbringen.

§ 4 Inhalt der Leistung
Der Inhalt der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, welches der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zukommen lässt. Bei den Kochkursen ist der Inhalt in dem jeweiligen Beschreiben fix definiert.
Das Einbringen von Speisen und Getränken sowie sonstiger Leistungen durch den Auftragnehmer, die normalerweise zum Umfang des Caterers gehören, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und dem Einverständnis des Caterers.
Sollten Probeessen stattfinden, so werden diese mit ...,- Euro pro Person in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung des Bestellers wird dieser Betrag dann in Abzug gebracht. Dies bedarf keiner separaten schriftlichen Bestätigung.

§ 5 Buchungs- und Stornobedingungen, Rücktritt vom Vertrag
Soweit nicht einzelvertraglich – insbesondere für Veranstaltungen, Kochkurse und Events – gesondert vereinbart, gelten für eine Stornierung/Abbestellung/Nichterscheinen reservierter Leistungen folgende Bedingungen, wobei die Fristen ab dem Tag des Eingangs der Stornoerklärung beim Auftragnehmer zu berechnen sind. Änderungen und / oder Stornierungen müssen in Schriftform erfolgen. Die Beweislast für die Darlegung einer Stornierung liegt bei dem Auftraggeber.

5.1 Kochkurse
Die Anmeldung zu Kochkursen kann über die Homepage, schriftlich oder per Email erfolgen.
Die Bezahlung erfolgt bei den Kochkursen entweder vorab oder per Überweisung oder direkt am Tag des Kochkurses in bar in der Kochschule. Gutscheine müssen im Original vorgelegt werden und sind ab Bestelldatum 2 Jahre gültig.
Kochkurse werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt.
Philipp FOOD & EVENT behält sich vor, Kurse nach eigenem Ermessen in dringenden Fällen abzusagen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall Kunden spätestens 3 Tage vor dem Kurs darüber informieren. Evtl. bereits gezahlte Kursgebühren können in diesem Fall zurückverlangt werden.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Gebuchte Kochkurse müssen von dem Auftraggeber bis spätestens 7 Tage vorher schriftlich oder per Email abgesagt oder storniert werden, da sonst 50 %, ab 3 Tagen vorher und/ oder Nichterscheinen eines oder mehrerer Teilnehmer 100% des Kurspreises zur Zahlung fällig werden.

5.2 Veranstaltungen, Meetings, Events, Catering
Die Buchung von Kochevents sowie Veranstaltungen erfolgt nach Terminabsprache und wird dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Angebots übermittelt. Die Buchung ist erst für beide Parteien bindend, wenn Sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde.
Die genaue Rechnungsadresse des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer spätestens bei der Buchungsbestätigung mitzuteilen.

5.2.1 Preise und Preisangaben
Der Kunde verpflichtet sich, die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Personenanzahländerungen können seitens des Auftraggebers in schriftlicher Form bis spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenlos verändert werden. Maximal veränderbar ist eine Quote von 5 % der ursprünglichen Teilnehmerzahl.
Ändert der Vertragspartner die Teilnehmerzahl innerhalb der 10 Kalendertage vor der Veranstaltung, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Pauschale in Höhe von mindestens 50 % des stornierten Umsatzes dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Caterers.
Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

5.2.2 Stornierungen und Beanstandungen
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag (§649BGB), so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Einsatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Arbeitskraft berücksichtigt. Für die Zwecke der Berechnung der Entschädigung für entgangenen Getränkeumsatz werden 30% vom Gesamtspeisenumsatz festgelegt.
Die Kündigungspauschalen, die der Auftragnehmer in diesem Fall fordert betragen wie folgt:
bis 30 Tage vor Veranstaltung 5%
ab 29. Tag bis 15 Tage vor Veranstaltung 20%
ab 14 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltung 60%
ab 4 Tag vor Veranstaltung 80%
ab 1 Tag vor Veranstaltung 90%
Ein Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Die Kündigung/Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.

5.2.3 Rücktritt des Auftragnehmers
Falls die vom Auftragnehmer in Rechnungen gestellten Vorauszahlungen auch innerhalb einer angemessenen gesetzten Nachfrist vom Auftraggeber nicht geleistet werden, ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für den Auftragnehmer unzumutbar erschweren. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftragnehmers hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Vom Auftragnehmer können gebuchte Kochevents sowie Veranstaltungen nur in wichtigen Ausnahmefällen z.B. Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Pandemie) etc. abgesagt werden.
In diesen Fällen wird der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber versuchen, einen Ersatz in gleichem Niveau zu finden. Sollte dies nicht möglich sein oder vom Auftraggeber nicht gewünscht werden, sind evtl. bereits im Voraus gezahlte Beträge zurückzuerstatten, weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.2.4 Personenzahländerungen
Personenanzahländerungen können seitens des Auftraggebers in schriftlicher Form bis spätestens 5 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenlos verändert werden. Maximal veränderbar ist eine Quote von 5 % der ursprünglichen Teilnehmerzahl.
Ändert der Vertragspartner die Teilnehmerzahl innerhalb der 5 Kalendertage vor der Veranstaltung, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Pauschale in Höhe von mindestens 50 % des stornierten Umsatzes dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

§ 6 Zahlungsmodalitäten
Sämtliche seitens des Auftragnehmers übermittelten Preise verstehen sich netto in EURO zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Anzahlungen sind innerhalb der in dem Angebot bzw. Vertrag gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Restbetrag ist unmittelbar nach der Beendigung der Veranstaltung auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers zu bezahlen.
Kochevents sowie Veranstaltungen werden dem Auftraggeber nach Durchführung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

§ 7 Zusatzkosten
Die für die jeweilige Veranstaltung angefallenen Zusatzkosten (z. B. Transport, Leihgegenstände, Leihpersonal, Reisekosten) werden dem Auftraggeber bereits im entsprechenden Angebot des Auftragnehmers offengelegt und sind vom Auftraggeber zu zahlen.

§ 8 Haftung des Auftragnehmers
Die Haftung des Auftragnehmers wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Beteiligten verpflichten sich, gemeinsam für die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung eine geeignete Ersatzbestimmung zu finden, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommt.

§ 10 Schlussbestimmungen
Diese AGB verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer neuen Ausgabe.
Änderung der Preise und Kursinhalte bleiben vorbehalten. An Rezepten sind alle Rechte vorbehalten.
Nachdruck und Verbreitung sind nur mit Einwilligung des Auftragnehmers erlaubt.
Alle für die Buchung von Kochkursen und Kochevents bekannt gewordenen Daten werden nur intern von Philipp Gastronomie verwendet und weitergegeben.
Gerichtsstand ist München.
Zwischen den Beteiligten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rosenheim, den 01.01.2021

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